Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Stodertaler HundeMaMas
- Die Stodertaler HundeMaMas sind eine Kooperation von zwei Einpersonenunternehmen (Marion Gaishofer und Mara Hellwig) mit unterschiedlichen Schwerpunktangeboten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Angebot der Stodertaler HundeMaMas und sind Inhalt und Grundlage von Vertragsverhältnissen mit der jeweils betroffenen Unternehmerin.
- Die HundeMaMas verpflichten sich zur verantwortungsvollen, nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten Versorgung, Betreuung und Begleitung jedes einzelnen Hundes und jedes einzelnen Hundehalters / jeder einzelnen Hundehalterin gemäß den Vereinbarungen der jeweiligen Datenblätter und/oder Anamnesebögen.
- Bei den Schulungen handelt es sich um Beratungen und Unterweisungen für den Hundehalter / die Hundehalterin mit dem Ziel, die Lebensqualität aller beteiligten Menschen und Tiere zu optimieren. Es finden durch die HundeMaMas keine Trainings und Ausbildungen von Hunden statt. Es kann keine Haftung übernommen werden für die Umsetzung der Empfehlungen durch den Hundehalter / die Hundehalterin.
- Der Hundehalter / die Hundehalterin verpflichtet sich dazu, alle benötigten und relevanten Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Für vorenthaltene Informationen kann keine Haftung übernommen werden.
- Der Hundehalter / die Hundehalterin übernimmt die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit und Tierschutzkonformität aller mitgebrachten und verwendeten Hilfsmittel (Halsbänder, Leinen, Bettchen, Geschirr, Maulkorb, usw.).
- Der Hundehalter / die Hundehalterin hat vor Beginn der Inanspruchnahme von Dienstleistungen gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die sicher stellen, dass sein / ihr Hund keine Gefährdung für Menschen und / oder Tiere darstellt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Hund nicht an einer Schulung bzw. am Gassiservice teilnehmen oder wird der Hund während der Betreuung behandelt, muss gegebenenfalls für einen vom Tierarzt / von der Tierärztin verordneten Zeitraum in Quarantäne verwahrt bleiben und sind sämtliche anfallenden Kosten und Nebenkosten vom Hundehalter / von der Hundehalterin zu tragen.
- Die HundeMaMas verpflichten sich zur Kontaktaufnahme, sofern Kontaktdaten für den Notfall vorliegen, sollte es zu Erkrankungen, Verletzungen oder dem Ableben eines anvertrauten Hundes kommen. Kann kein Kontakt hergestellt werden, behalten sich die HundeMaMas vor, relevante Entscheidungen auf Kosten des Hundehalters / der Hundehalterin zu treffen, welche die bestmögliche Versorgung des erkrankten bzw. verletzten Tieres gewährleisten. In dringenden Fällen kann sich diese Kontaktaufnahme jedoch auch verzögern.
- Sollte ein Hund entgegen den Vereinbarungen nicht abgeholt werden und ist es auch nicht möglich innerhalb von drei Tagen Kontakt mit dem Hundehalter / der Hundehalterin bzw. einer anderen angegebenen Kontaktperson aufzunehmen, behalten sich die HundeMaMas vor, den Hund an Dritte oder an die zuständige Tierschutzorganisation abzugeben.
- Jede Vereinbarung, auch jene, welche auf technischem Weg abgeschlossen wurden, ist für beide Seiten bindend und unterliegt den AGBs. Sondervereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.
- Die aktuelle Preisliste unserer Dienstleistungen kann der Homepage www.hundemamas.at entnommen werden und / oder einem Aushang am Standort.
- Sollte es bei der Abholung, nach der Übernahme des Hundes oder während bzw. nach einer Schulung zu Beanstandungen kommen, ist der Hundehalter / die Hundehalterin verpflichtet, dies den HundeMaMas umgehend mitzuteilen und den Hund innerhalb von 24 Stunden einem Partnertierarzt / einer Partnertierärztin vorzustellen.
- Die HundeMaMas transportieren Ihren Hund auch gerne bei Bedarf. Leider ist es nicht möglich, Schäden am Tier aufgrund von Transporten zu versichern, welche über sachliche Werte hinausgehen. Hier kann also für Folgekosten (z.B. Tierarzt nach einem Unfall) keine Haftung übernommen werden.
- Die HundeMaMas können jederzeit ohne Angabe von Gründen einen Auftrag ablehnen oder beenden. Auch für AuftraggeberInnen sind keine Kündigungs- und / oder Rücktrittsfristen vorgesehen. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
- Zahlung: Der Gesamtbetrag für die in Anspruch genommene Dienstleistung ist mit Beendigung der Vereinbarung bzw. am Ende eines Termins fällig. Bei Überweisungen gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen.